Nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis für Erwachsene in Deutschland werden nun auch Schritte zur Gründung von Anbauvereinen unternommen. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab folgende Entwicklungen:
- Über 280 Anträge bundesweit: Bis jetzt wurden mehr als 280 Anträge für den Anbau von Cannabis durch Vereine bei den Länderbehörden eingereicht.
- Führend ist Nordrhein-Westfalen: Dieses Bundesland hat 69 Anträge eingereicht, während Niedersachsen mit 27 Anträgen auf dem zweiten Platz liegt. Niedersachsen hat bereits elf Genehmigungen erteilt, im Rest der Länder bisher nur drei.
- Cannabis-Clubs seit 1. Juli möglich: Nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ mit bis zu 500 Mitgliedern können seit diesem Datum Anträge für den gemeinsamen Anbau und Konsum stellen.
- Vorgaben für den Anbau: Das Rauchen von Cannabis ist für Volljährige seit dem 1. April unter bestimmten Einschränkungen legal. Es ist erlaubt, bis zu drei Pflanzen gleichzeitig zu Hause anzubauen und maximal 50 Gramm zu lagern.
Genehmigungen in verschiedenen Bundesländern
- Baden-Württemberg: Hier wurden 47 Anträge eingereicht, aber noch keine Genehmigungen erteilt.
- Bayern: Bis Ende August wurden 24 Anträge gestellt, jedoch noch keine Erlaubnisse erteilt.
- Genehmigungen in vier Ländern: Bislang gab es in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz jeweils eine erste Erlaubnis für Anbauvereinigungen.
- Komplexe Antragsverfahren: Vereine müssen im Antrag die Mitgliederzahl, den Standort, die Größe der Anbaufläche sowie Maßnahmen für Sicherheit und Jugendschutz angeben.
- Häufige Mängel: Besonders beim Jugendschutz werden Anträge oft aufgrund zu kleiner Abstände zu Kitas und Schulen abgelehnt. Verbesserungen können zu erneuten Anträgen führen.
Cannabis-Anbau und -Abgabe in Vereinen
- Mengenbeschränkungen: Die Genehmigung für Anbauvereine ist auf sieben Jahre befristet, kann aber nach fünf Jahren verlängert werden. Pro Tag dürfen maximal 25 Gramm pro Mitglied abgegeben werden, im Monat höchstens 50 Gramm. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren sind maximal 30 Gramm monatlich erlaubt, mit einem THC-Gehalt von höchstens 10%.
- Limitierung der Vereine: Die Länder haben die Möglichkeit, die Anzahl der Vereine auf einen pro 6.000 Einwohner in einem Kreis oder einer Stadt zu begrenzen, um den Schwarzmarkt nicht zu fördern.
Bußgeldkataloge und Sanktionen
- Verschiedene Bußgeldkataloge: Bei Verstößen gegen die Cannabisregeln gibt es einen Rahmen für Sanktionen. Einige Länder wie Bayern und Hessen haben bereits Bußgeldkataloge festgelegt. In Hessen beträgt das Bußgeld 1.000 Euro, wenn neben Kindern geraucht wird, und 500 Euro für das Rauchen in Schulen oder deren Sichtweite.
- Bußgeldregelungen in weiteren Ländern: Schleswig-Holstein hat seit dem 5. Juli Bußgelder von 500 bis 1.000 Euro bei Verstößen gegen die Besitzgrenze von 50 Gramm eingeführt. Andere Länder, wie Brandenburg und Bremen, arbeiten noch an entsprechenden Katalogen.
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