Berlin: es gelten neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer.
- Es wurde ein gesetzlicher Grenzwert für den Wirkstoff THC eingeführt, ähnlich der 0,5-Promillegrenze für Alkohol.
- Fahrer, die mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut oder mehr unterwegs sind, riskieren:
- 500 Euro Bußgeld
- Ein Monat Fahrverbot.
- Bei zusätzlichem Alkoholkonsum droht:
- 1.000 Euro Bußgeld.
- Die neuen Verkehrsregelungen begleiten die teilweise Freigabe von Cannabis, die seit dem 1. April Kiffen und privaten Anbau für Volljährige unter bestimmten Vorgaben erlaubt.
- Das Bundesverkehrsministerium erklärte, dass das neue Gesetz Rechtssicherheit schafft und besondere Regelungen für Fahranfänger sowie junge Fahrer einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.
- In der zweijährigen Führerscheinprobezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein vollständiges Cannabisverbot, unabhängig vom THC-Grenzwert.
- Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250 Euro.
- Vorher gab es keinen festen Grenzwert, aber in der Rechtsprechung etablierte sich ein Wert von einem Nanogramm THC.
- Experten sprachen sich bereits 2022 für eine Anhebung des Grenzwertes aus, da der frühere Wert zu niedrig war und viele sanktioniert wurden, ohne dass eine Fahrunsicherheit nachweisbar war.
- Polizeivertreter äußerten teilweise Kritik an der neuen Regelung.