und der Staat zahlt trotzdem weiter
Stellen Sie sich vor: Die Justiz hat den Haftbefehl längst erlassen. Die Person ist offiziell gesucht. Manche dieser Befehle stammen aus den 1990er-Jahren, viele sind älter als zwei Jahre. Und trotzdem landet Monat für Monat Geld vom Jobcenter oder Sozialamt auf dem Konto. Willkommen im Land Bremen, wo der Rechtsstaat mit der linken Hand sucht und mit der rechten Hand bezahlt.
Das ist keine polemische Übertreibung. Das ist die nüchterne Realität. Während Polizei und Justiz nach Hunderten von Personen fahnden, laufen parallel die Sozialleistungen weiter. Der Staat jagt Menschen – und finanziert sie gleichzeitig. Wer das nicht skandalös findet, hat den Blick für elementare Gerechtigkeit verloren.
2.223 Fahndungen 2024, manche älter als ein Vierteljahrhundert
Ende September 2024 lagen im Land Bremen – also in Bremen und Bremerhaven – exakt 2.223 nicht vollstreckte Fahndungsnotierungen vor. Darunter Untersuchungshaftbefehle, Strafvollstreckungsbefehle, Ausweisungs- und Abschiebungshaft sowie vor allem Hunderte Erzwingungshaftbefehle wegen nicht bezahlter Geldstrafen. Der älteste bekannte Fall datiert auf das Jahr 1995. Ein Mann, der vor mehr als dreißig Jahren verurteilt wurde und sich dem Strafantritt erfolgreich entzogen hat. Seitdem läuft die Uhr – und offenbar auch das System weiter, als wäre nichts gewesen.
Etwa die Hälfte dieser Haftbefehle stammte aus den vorangegangenen vier Jahren. Der Rest war älter. Neuere bundesweite Zahlen vom 1. Juli 2026 weisen für Bremen im nationalen Fahndungssystem INPOL-Z noch 1.409 offene Fahndungen aus. Die Diskrepanz erklärt sich teilweise dadurch, dass bestimmte Erzwingungshaftbefehle nur landesintern geführt werden und nicht in die bundesweite Statistik einfließen. Egal welche Zahl man nimmt: Es handelt sich um eine Größenordnung, die man in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht einfach hinnehmen kann.
Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern machen das Problem noch deutlicher. Bremen liegt in Relation zur Einwohnerzahl auffällig hoch. Während in manchen Flächenländern die Vollstreckungsquote deutlich besser aussieht, scheint im kleinsten Bundesland die Maschine zu stottern. Die Justizvollzugsanstalt ist chronisch überlastet, Personal fehlt, und die Priorisierung folgt offenbar einer eigenen Logik.
Kein Abgleich, kein Stopp: Das Geld fließt weiter
Und jetzt der Punkt, der wirklich stört: Ein regelmäßiger automatisierter Abgleich zwischen Fahndungsdaten und Sozialleistungsdaten findet nicht statt. Das ist keine Verschwörungstheorie und kein rechtes Narrativ. Das ist die aktuelle Rechts- und Verwaltungslage, bestätigt durch Auskünfte des Senats und der Bundesregierung.
Ein offener Haftbefehl allein stoppt weder Bürgergeld noch Sozialhilfe. Erst wenn die Person tatsächlich inhaftiert ist oder für das Jobcenter nachweislich nicht mehr erreichbar ist, kann der Anspruch entfallen. Solange sie irgendwo gemeldet ist, erreichbar bleibt und die formalen Voraussetzungen erfüllt, fließt das Geld weiter. Monat für Monat. Jahr für Jahr.
In Bremerhaven wurde das Problem jüngst wieder öffentlich: Kein systematischer Datenabgleich, Haftbefehl hin oder her – die Sozialhilfe läuft weiter. Die Behörden wissen voneinander, aber sie reden nicht konsequent miteinander. Der eine Teil des Staates sucht, der andere Teil zahlt. Das Ergebnis ist ein absurder Parallelbetrieb, der den Steuerzahler doppelt belastet: einmal durch die Kosten der erfolglosen Fahndung und einmal durch die laufenden Sozialleistungen.
Dabei wäre ein Abgleich technisch problemlos möglich. Die Daten liegen in den Systemen. Was fehlt, ist der politische Wille und die gesetzliche Klarstellung. Die Bundesregierung hat zwar angekündigt, hier nachzubessern und einen Leistungsausschluss für per Haftbefehl gesuchte Personen zu prüfen. Bislang ist daraus jedoch wenig Konkretes geworden. Die Lücke bleibt.
Fragen, die man nicht mehr wegwischen kann
Das wirft Fragen auf, die man nicht mehr mit dem Hinweis auf „Komplexität des Rechtsstaats“ oder „datenschutzrechtliche Hürden“ wegwischen kann:
Warum dauert die Vollstreckung bei Hunderten von Fällen Jahre, manchmal Jahrzehnte?
Warum gibt es keinen systematischen, automatisierten Abgleich zwischen Justiz und Sozialverwaltung, obwohl beide denselben Staat repräsentieren?
Wie viele der Gesuchten leben ganz normal unter ihrer bekannten Adresse, beziehen Leistungen und werden trotzdem nicht abgeholt?
Und wie viele Steuerzahler finden es eigentlich in Ordnung, dass Menschen, die sich der Strafverfolgung oder dem Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe entziehen, gleichzeitig vom Gemeinwesen finanziert werden?
Besonders bitter wird es bei den Erzwingungshaftbefehlen. Hier geht es oft um nicht bezahlte Geldstrafen – etwa wegen Fahrens ohne Führerschein, Diebstahl oder wiederholter Ordnungswidrigkeiten. Der Betroffene könnte die Haft in vielen Fällen abwenden, indem er einfach zahlt. Tut er es nicht und taucht ab, sucht ihn der Staat – und zahlt ihm parallel weiter Sozialleistungen. Die Botschaft, die das sendet, ist verheerend: Wer sich dem System entzieht, wird belohnt. Wer brav zahlt und arbeitet, trägt die Kosten.
Nicht alle Haftbefehle sind gleich – das Systemversagen schon
Natürlich sind nicht alle offenen Haftbefehle gleich. Manche betreffen schwere Straftaten, Gewaltverbrechen oder organisierte Kriminalität. Andere sind Ersatzfreiheitsstrafen wegen relativ geringer Delikte. Manche Gesuchte sind untergetaucht oder längst im Ausland. Andere bewegen sich offenbar freizügig im Stadtgebiet, werden bei Verkehrskontrollen oder am Bahnhof erwischt und können dann – wenn sie zahlen – die Haft oft noch abwenden.
Diese Differenzierung ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Absurdität. Der Staat sucht jemanden – und subventioniert ihn gleichzeitig. Das ist kein Betriebsunfall einzelner Behörden. Das ist ein strukturelles Versagen. Die Systeme sind nicht miteinander verknüpft, die Prioritäten sind falsch gesetzt, und der politische Druck, hier konsequent durchzugreifen, war über Jahre hinweg zu gering.
Dabei geht es nicht um Rache oder um einen autoritären Staat. Es geht um elementare Fairness. Wer eine rechtskräftige Strafe zu verbüßen hat oder eine Geldstrafe nicht bezahlt und deshalb in Erzwingungshaft soll, darf nicht gleichzeitig vom Steuerzahler alimentiert werden. Wer sich der Justiz entzieht, verliert den Anspruch auf die Solidarität der Gemeinschaft – zumindest solange er sich entzieht.
Rechtsstaat oder Verwaltungsfarce?
Wer hier „Rechtsstaat“ ruft und gleichzeitig akzeptiert, dass Hunderte Haftbefehle jahrelang liegen bleiben und parallel Sozialleistungen fließen, sollte ehrlich sein: Das ist kein Rechtsstaat, der durchgreift. Das ist ein Verwaltungsapparat, der sich selbst blockiert – und die Rechnung an diejenigen schickt, die jeden Monat brav ihre Steuern und Abgaben abführen.
Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Die Praxis auch. In Bremen und Bremerhaven gibt es über zwei Tausend offene Haftbefehle. Viele davon sind älter als zwei Jahre. Und ein Teil der Gesuchten bezieht trotzdem Sozialleistungen. Das ist kein Detailproblem. Das ist ein Spiegelbild einer Justiz- und Verwaltungskultur, die den Vollzug der eigenen Entscheidungen nicht konsequent organisiert.
Die Frage ist nicht mehr, ob das so weitergehen kann. Die Frage ist, wie lange man diesen Zustand noch als normal verkaufen will – und wann endlich jemand die politische Verantwortung übernimmt, die Systeme zusammenzuführen und den Worten Taten folgen zu lassen. Bis dahin bleibt der Eindruck: In Bremen wird gesucht. Und gleichzeitig wird bezahlt.
Quellen:
Nordseezeitung
B&G
Amt für Soziale Dienste
