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Ab 2025 wird es ernst für Motorradfahrer: Eine bereits seit 2020 geltende Regelung wird endgültig umgesetzt. Die bisherigen Erleichterungen durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) von Reifenherstellern gehören dann weitgehend der Vergangenheit an.

Ende der Übergangsfrist: Strengere Auflagen für Motorradreifen
Wer das Fahren auf zwei Rädern liebt, konnte bisher auf die Herstellerfreigaben der Reifen vertrauen, um passende Modelle unkompliziert auszuwählen. Ab 2025 ändert sich das grundlegend: Laut dem Portal Reifen24 müssen Umbereifungen künftig durch offizielle Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra abgenommen werden. Für Motorradfahrer bedeutet dies mehr Aufwand und höhere Kosten.

Bis Ende 2024 gilt noch eine Übergangsfrist, die ältere Reifen betrifft. Ab 2025 unterliegen jedoch alle Reifen mit einem DOT-Datum (Herstellungsdatum) ab dem 1. Januar 2020 der neuen Regelung. Änderungen am Bauraum der Reifen, die von den EU-Typgenehmigungen abweichen, führen dann automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Was ändert sich für Motorradfahrer?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) diente bislang als Nachweis dafür, dass ein bestimmter Reifen sicher auf einem spezifischen Motorradmodell genutzt werden kann, auch wenn er nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dieses Dokument, das auf Tests der Reifenhersteller basiert, gab Fahrern die Sicherheit, gesetzeskonform unterwegs zu sein, und musste bei Kontrollen mitgeführt werden.

Mit der neuen Regelung entfällt die alleinige Freigabe durch den Reifenhersteller. Stattdessen wird in Zweifelsfällen eine Abnahme durch Prüforganisationen notwendig. Besonders betroffen sind Motorradfahrer, die Reifen nutzen möchten, die von den im Certificate of Conformity (COC) vorgegebenen Standardreifen abweichen.

Vor- und Nachteile der neuen Vorschriften
Die Neuregelung bringt zunächst vor allem Nachteile: höhere Kosten, längere Prüfprozesse und mehr Bürokratie. Vor allem bei individuellen Umbauten oder der Nutzung alternativer Reifenmodelle wird es für Motorradfahrer schwieriger, eine Straßenzulassung zu erhalten.

Allerdings gibt es auch positive Aspekte: Wechseln Motorradfahrer lediglich den Hersteller, ohne die im Fahrzeugschein eingetragenen Reifendimensionen und -eigenschaften zu ändern, bleibt eine separate Prüfung durch TÜV oder Dekra überflüssig. Wichtig ist jedoch, dass die zentralen Parameter wie Größe, Breite, Querschnitt und Abrollumfang exakt eingehalten werden.

Fazit
Die neue Reifenregelung stellt Motorradfahrer ab 2025 vor neue Herausforderungen. Wer künftig Reifen umrüsten möchte, sollte sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls einen Prüftermin einplanen. Trotz der zusätzlichen Hürden bleibt die Sicherheit auf der Straße oberstes Ziel – ein Aspekt, der letztlich allen Verkehrsteilnehmern zugutekommt.

Quelle: Futurezone

Von JTB

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