Führerschein

Der Führerscheintausch ist für viele Führerscheininhaber in der EU wichtig, da alte Führerscheine (oft im Papierformat) nach und nach gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgetauscht werden müssen. In Deutschland gibt es eine Staffelung nach Geburtsjahr und Führerscheinausstellungsdatum, nach der du deinen Führerschein umtauschen musst, um weiterhin legal fahren zu dürfen.

Hier ein Überblick über die Fristen:

  1. Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
    • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
    • Geburtsjahr 1953-1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
    • Geburtsjahr 1959-1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
    • Geburtsjahr 1965-1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
    • Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

2. Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:

  • Ausstellungsjahr 1999-2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2002-2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005-2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012-2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

    Wichtige Informationen zum Umtausch:

    • Kosten: Die Kosten für den Umtausch betragen meist zwischen 25 und 30 Euro.
    • Dokumente: Man benötigt oft den alten Führerschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
    • Anlaufstellen: Der Umtausch wird meist bei der Führerscheinstelle in deiner Stadt oder deinem Landkreis durchgeführt.

    Nach dem Umtausch ist der neue Führerschein 15 Jahre gültig und muss dann erneut erneuert werden.

    Quelle: BMDV hier findet natürlich ausführliche Informationen.

    Von admin

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