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Neue Vorschriften beim Paketversand: Gewicht muss auf dem Label angegeben werden

Das neue Jahr bringt eine bedeutende Änderung für den Versand von Paketen: Ab sofort sind Versender verpflichtet, das genaue Gewicht ihrer Sendung anzugeben. Diese Vorgabe, die Teil des neuen Postgesetzes ist, betrifft sowohl private als auch geschäftliche Kunden und soll vor allem die Sicherheit in der Logistikkette verbessern.

So funktioniert die Kennzeichnungspflicht
Kunden von DHL und Hermes müssen beim Erstellen eines Versandscheins das Gewicht der Sendung in den sogenannten PAN-Daten (Sendungsdaten) angeben. Bei handschriftlich ausgefüllten Paketscheinen reicht das Ankreuzen der entsprechenden Gewichtsklasse. Dabei unterscheiden die Anbieter zwischen verschiedenen Kategorien:

Pakete mit einem Gewicht über 10 Kilogramm müssen zudem speziell gekennzeichnet werden. Dafür gibt es bei DHL und Hermes unterschiedliche Label. Für die Umsetzung stellt die DHL Group auf ihrer Website anschauliche Beispiele zur Verfügung. In Ausnahmefällen können auch Aufkleber, die über das Geschäftskundenportal bestellt werden, genutzt werden.

Ausnahmen und internationale Regelungen
Nicht alle Sendungen fallen unter die Kennzeichnungspflicht. Retouren müssen beispielsweise keine zusätzliche Gewichtsangabe auf dem Label tragen. Bei internationalen Sendungen gibt es jedoch unterschiedliche Vorgaben: Hermes erklärt, dass Pakete mit Zustelladressen außerhalb Deutschlands keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen. Die DHL hingegen schreibt vor, dass auch internationale Pakete mit erhöhtem Gewicht gekennzeichnet werden müssen.

DHL passt Preise an
Neben der neuen Kennzeichnungspflicht hat die DHL auch ihre Preise für schwere Pakete angepasst. Seit Jahresbeginn profitieren Kunden von einer Preissenkung für Pakete im Bereich „über 10 bis 20 Kilogramm“: Statt 19,99 Euro zahlen sie nun 18,99 Euro. Für schwerere Pakete (über 20 Kilogramm bis 31,5 Kilogramm) wird es hingegen teurer. Der Preis steigt hier von 19,99 Euro auf 23,99 Euro – ein Aufschlag von vier Euro.

Mit den neuen Vorgaben möchte die Branche die Sicherheit für Zusteller und andere Beteiligte erhöhen und gleichzeitig für mehr Transparenz beim Versand sorgen.

Von JTB

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